Umwelt & Entsorgung (VerpackG)

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Dieses Gesetz bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden, da Verkaufsverpackungen wieder verwendet werden können. Verbraucher sind daher zur Rückgabe von Verkaufsverpackungen gesetzlich verpflichtet.

VerpackG und dcc4u.de

dcc4u.de erfüllt die Verpflichtungen aus dem VerpackG. Auch unserer Lieferanten sind angehalten das VerpackG zu erfüllen. Daher sind deren Verpackungsmaterialien bei einem Rücknahmesystem angemeldet.

Selbstverständlich hat dcc4u.de seine Verkaufsverpackungen ebenfalls bei einem Rücknahmesystem angemeldet. Unsere Verkaufsverpackungen für unsere Eigenmarken, sowie sonstig aus Drittländern importierte Produkte haben wir bei der Firma Reclay lizenziert und können daher über die bereits bekannten Sammelsysteme zurückgegeben werden. Dazu gehören auch unsere Versandkartonagen und Service-Verpackungen (Kunststoff-Tragetaschen). 

VerpackG und Kunde

Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden und müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme, wie z.B. Papiertonnen oder Gelber Sack gesammelt werden. Selbstverständlich können Sie unsere Verpackungen auch direkt an uns zurückgegeben werden. Über diese Sammelsysteme können nach wie vor alle Verpackungsmaterialien entsorgt werden, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.